♻️ Altgeräte-Entsorgung gemäß Elektrogesetz (ElektroG)
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektroaltgeräten
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Sammlung zuzuführen.
Hierzu stehen in der Regel kommunale Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) zur Verfügung.
Das folgende Symbol auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in den Hausmüll gegeben werden darf:
2. Trennung von Altbatterien und Lampen
Bitte entfernen Sie – sofern möglich – nicht fest verbaute Altbatterien oder Akkus sowie zerstörungsfrei entnehmbare Lampen vor der Rückgabe des Altgeräts und führen Sie diese einer getrennten Entsorgung zu (z. B. über die Batterie-Sammelstellen des Handels oder kommunale Sammelstellen).
3. Datenschutz
Auf vielen Elektrogeräten – insbesondere bei PCs, Smartphones, Smart-Home-Geräten oder Speichermodulen – können sich personenbezogene Daten befinden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Endnutzer selbst dafür verantwortlich sind, diese Daten vor der Entsorgung dauerhaft zu löschen.
4. Keine Rücknahmepflicht durch uns
Als Onlinehändler mit einer Versand- und Lagerfläche unter 400 m² für Elektrogeräte unterliegen wir nicht der gesetzlichen Rücknahmepflicht nach § 17 ElektroG.
Bitte geben Sie Ihre Altgeräte bei einer kommunalen Sammelstelle oder Rücknahmestelle im stationären Handel ab.